Jahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss!
Ihr Jahresabschluss wird anhand der Zahlen aus der Buchhaltung erstellt und ist der rechnerische Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres. Er informiert Sie über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für die Besteuerung. Kleingewerbetreibende und Freiberufler stellen meist anstatt eines Jahresabschlusses eine Einnahme-Überschuss-Rechnung auf.
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften und unterschiedlicher Ansatzwahlrechte kann es notwendig sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen gesonderten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren. Dies übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls für Sie.
Neben dem klassischen Jahresabschluss erstellen wir noch folgende Abschlüsse für Sie:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Auseinandersetzungsbilanz
- Eröffnungsbilanz
- Liquidationsbilanz
- Zwischenabschluss
Aber wir haben noch mehr für Sie: Anhand einer übersichtlichen Präsentation zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt Ihre Bilanz bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung.