Einkommensteuererklärung
„Wo kann ich meinen Mann von der Steuer absetzten?“ Diesen Witz hat bestimmt jeder schon mal gehört. Leider müssen wir Sie enttäuschen, denn eine passende Antwort dazu haben wir leider auch nicht parat.
Ansonsten helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer private Einkommensteuererklärung. Dies erfolgt natürlich per Übermittlung auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Die Überprüfung der Steuerbescheide sowie das Einspruchsverfahren gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Als Mandant können Sie sich frei entscheiden ob Sie uns lieber persönlich besuchen möchten, oder ob die Koresspondenz bequem per Videokonferenz via Microsoft Teams erfolgen soll. Somit können Sie unsere Leistungen auch aus der Ferne in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich arbeiten wir komplett digital und bieten unseren Mandanten die Möglichkeit alle steuerrelevanten Unterlagen und Belege digital und papierlos einzureichen. Hierzu steht Ihnen die Cloud-Anwendung DATEV Meine Steuern zur Verfügung. Bei der Einrichtung unterstützen wir Sie gerne. Das nachfolgende Video zeigt wie es funktioniert.
Steuerberatung
Steuergesetzte sind sehr komplex und stark in Bewegung. Wir bleiben für Sie auf dem Laufenden. Zudem stehen bei uns Ihre Bedürfnisse an erster Stelle. Sie können von uns eine individuelle steuerliche Planung und Beratung erwarten und nicht nur kurzlebige Tipps.
Sie und Ihre Lebenssituation steht bei uns im Mittelpunkt und nicht das Steuerrecht. Unsere Gespräche führen wir auf Augenhöhe, ohne Fachchinesisch oder Steuerlatein. So werden wir gemeinsam erfolgreich sein.
Einkommensteuererklärung
„Wo kann ich meinen Mann von der Steuer absetzten?“ Diesen Witz hat bestimmt jeder schon mal gehört. Leider müssen wir Sie enttäuschen, denn eine passende Antwort dazu haben wir leider auch nicht parat.
Ansonsten helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer private Einkommensteuererklärung. Dies erfolgt natürlich per Übermittlung auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Die Überprüfung der Steuerbescheide sowie das Einspruchsverfahren gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Als Mandant können Sie sich frei entscheiden ob Sie uns lieber persönlich besuchen möchten, oder ob die Koresspondenz bequem per Videokonferenz via Microsoft Teams erfolgen soll. Somit können Sie unsere Leistungen auch aus der Ferne in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich arbeiten wir komplett digital und bieten unseren Mandanten die Möglichkeit alle steuerrelevanten Unterlagen und Belege digital und papierlos einzureichen. Hierzu steht Ihnen die Cloud-Anwendung DATEV Meine Steuern zur Verfügung. Bei der Einrichtung unterstützen wir Sie gerne. Das nachfolgende Video zeigt wie es funktioniert.
Steuererklärung für Unternehmer & Gewerbetreibende
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren betrieblichen Steuererklärungen wie z.B. der Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärung. Dies erfolgt natürlich per Übermittlung auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Die Überprüfung der Steuerbescheide sowie das Einspruchsverfahren gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Als Mandant können Sie sich frei entscheiden ob Sie uns lieber persönlich besuchen möchten, oder ob die Koresspondenz bequem per Videokonferenz via Microsoft Teams wünschen. Somit können Sie unsere Leistungen auch aus der Ferne in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich arbeiten wir komplett digital und bieten unseren Mandanten die Möglichkeit alle steuerrelevanten Unterlagen und Belege digital und papierlos einzureichen. Hierzu steht Ihnen die Cloud-Anwendung DATEV Unternehmen online zur Verfügung. Bei der Einrichtung, Schulung und Betreueung unterstützen wir Sie gerne.
Jahresabschluss
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss!
Ihr Jahresabschluss wird anhand der Zahlen aus der Buchhaltung erstellt und ist der rechnerische Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres. Er informiert Sie über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für die Besteuerung. Kleingewerbetreibende und Freiberufler stellen meist anstatt eines Jahresabschlusses eine Einnahme-Überschuss-Rechnung auf.
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften und unterschiedlicher Ansatzwahlrechte kann es notwendig sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen gesonderten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren. Dies übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls für Sie.
Neben dem klassischen Jahresabschluss erstellen wir noch folgende Abschlüsse für Sie:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Auseinandersetzungsbilanz
- Eröffnungsbilanz
- Liquidationsbilanz
- Zwischenabschluss
Aber wir haben noch mehr für Sie: Anhand einer übersichtlichen Präsentation zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt Ihre Bilanz bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Finanzbuchhaltung
Die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens, egal ob es sich hierbei um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz handelt. Die Finanzbuchhaltung stellt Ihr Unternehmen zahlenmäßig dar und ist somit eine wichtige Grundlage für unsere Beratung und eine wichtige Informationsquelle für unternehmerische Entscheidungen.
Im Bereich der Buchhaltung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung (Unternehmen-Online)
- Abstimmung der offenen Posten von Lieferanten und Kunden (Debitoren/Kreditoren-Buchhaltung)
- Laufende Abstimmung der Konten
- Organisation des Rechnungswesens
- Branchenvergleich
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
Lohn & Gehalt
Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Sie zählt zu den anspruchsvollsten Themenbereichen des Steuerrechts, da sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte umfasst werden.
Um den laufenden Änderungen gerecht zu werden, ist eine permanente Weiterbildung in diesem Themenbereich unumgänglich. Gerne stellen wir Ihnen unser Know-how zu Verfügung.
Im Bereich der Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Elektronische Übermittlung an Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt
- Beratung zur Gestaltung von Löhnen und Gehälter
- Betreuung bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Berechnung von Urlaubs- Feiertags- und Krankenentgelt
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Meldung bei den Berufsgenossenschaften
- Bescheinigungen aller Art für diverse Ämter und andere Adressaten
Digitalisierung
Sind Sie es auch leid, Berge an Papierkram zu sortieren und zu ordnen? Am besten alle Belege erstmal in den alt bekannten „Schuhkarton“!
Schluss damit! Wir nehmen Sie an die Hand und helfen Ihnen dabei Ordnung in Ihren Papierkram zu bekommen.
Wenn alle Ihre Belege konsequent digitalisiert und uns in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, reduziert das den verwaltungstechnischen Aufwand enorm und senkt damit langfristig ihre Kosten.
Neben dem schnelleren Auffinden von Belegen tragen die insgesamt kürzeren Informationswege zu einem effizienteren Prozessablauf in Ihrem Unternehmen, sowie in unserer digitalen Steuerkanzlei bei.
Mit Hilfe eines zentralen Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat man auf sämtliche Unterlagen permanenten Zugriff.
Existenzgründer
Sie träumen davon ein eigenes Unternehmen zu führen und ihr eigener Chef zu sein? Dann unterstützn wir Sie gerne!
Neben der richtige Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, benötigen Sie auch Expertise bei vielen organisatorischen, betrieblichen und steuerlichen Aufgaben. Wir helfen Ihnen dabei diese Herausforderungen zu meistern und beraten Sie hierzu.
Um als Existenzgründer auch langfristig einen erfolgreichen Weg zu beschreiten, sind eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Planung entscheidend. Gerade in der Gründungsphase verschenken viele Unternehmer wichtige Möglichkeiten. Damit das nicht passiert, sollten Existenzgründer von Anfang an einen fachkundigen Steuerberater hinzuziehen, der ihnen hilft, ihr Unternehmen auf den richtigen Weg zu bringen. Hierbei stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.
Da sich Gründer eines Startups am liebsten rund um die Uhr auf die Verwirklichung ihrer Geschäftsidee konzentrieren, nehmen wir Ihnen eine große Last von den Schultern und kümmern uns um die Themen Buchführung, Firmengründung und Steuern.
Wir helfen Ihnen durch die Bürokratie und beraten Sie bei wichtigen Fragen:
- Wahl der angemessenen Rechtsform
- Ansetzung von Steuer-Vorauszahlungen
- Ordnungsgemäße Buchführung und Verwaltung von Belege
- Übersicht über anfallende Steuern und deren Fristen
- Externes Controlling
- Beratung bei Finanzierungsfragen
- Abschlüsse, Bilanzen und Steuererklärungen
Wir freuen uns auf Sie!